Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von

AOD Networld GmbH
Am Ringwall 2
65207 Wiesbaden

- im Folgenden: „Auftragnehmer“ -

A. Präambel
Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der AOD Networld GmbH und ihren Kunden. Sie dienen dem Zweck, die beiderseitigen Rechte und Pflichten klar und transparent darzustellen. Der Auftragnehmer bietet insbesondere IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung, Hosting, IT-Support, Beratung, Content Creation und Fotografie für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen an.

B. Begriffsbestimmungen

  • Kunde: Natürliche oder juristische Person, die als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt und mit dem Auftragnehmer einen Vertrag über die in diesen AGB beschriebenen Leistungen abschließt. Verbraucher werden nicht Vertragspartner.
  • Leistungen: Alle vom Auftragnehmer angebotenen und/oder im Einzelvertrag vereinbarten Tätigkeiten, einschließlich Softwareentwicklung, Hosting, IT-Support, Beratung, Content Creation, Fotografie und sonstige vereinbarte Services.
  • Subunternehmer: Drittunternehmen oder natürliche Personen, die vom Auftragnehmer zur Erbringung der vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise beauftragt werden.

Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen

1.1 Allgemeines
1.1.1 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen. Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern. Mit Abschluss des Vertrages erklärt der Kunde, dass er Unternehmer im vorgenannten Sinne ist.
1.1.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen alleiniger Vertragspartner des Kunden.
1.1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle diesen AGB vor.
1.1.4 Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

1.2 Mitwirkungspflichten des Kunden
1.2.1 Der Kunde garantiert, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Marken, Logos, Videos, Dokumente, Schriftarten [Fonts] und sonstige Materialien) frei von Rechten Dritter sind und keine geltenden Gesetze verletzen. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte entstehen, auf erstes Anfordern frei und übernimmt sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungs- und Verteidigungskosten.
1.2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen.
1.2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des notwendigen Materials (z. B. Grafiken, Videos) verantwortlich und stellt diese rechtzeitig zur Verfügung. Unterbleibt dies, kann der Auftragnehmer Platzhalter oder Stockmaterial verwenden und die entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung stellen.
1.2.4 Sofern für einzelne Leistungen ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, wird dieser vor Leistungserbringung abgeschlossen.
1.2.5 Für Verzögerungen infolge verspäteter Mitwirkung des Kunden haftet der Auftragnehmer nicht.
1.2.6 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann der Auftragnehmer den hierdurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung stellen.

Teil 2 – Leistungen

2.1 Leistungsübersicht
Der Auftragnehmer erbringt je nach Vereinbarung verschiedene Leistungen aus den Bereichen Softwareentwicklung, Hosting, IT-Support, Beratung, Content Creation und Fotografie. Die Art und der Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot. Änderungen an Art oder Umfang der Leistungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

2.2 Software-as-a-Service (SaaS)
2.2.1 Der Kunde erhält das Recht, die vereinbarten SaaS-Dienste vertragsgemäß zu nutzen.
2.2.2 Die Verfügbarkeit der SaaS-Dienste beträgt mindestens 99 Prozent im Jahresmittel (ausgenommen Wartungsarbeiten und Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers).
2.2.3 Missbräuchliche Nutzung ist untersagt.
2.2.4 Der Kunde ist für eigene Backups verantwortlich, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist.

2.3 Webseiten- und Shoperstellung (agil)
2.3.1 Die Erstellung oder Erweiterung von Webseiten/Shops erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, nach agilen Methoden.
2.3.2 Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der Kundenwünsche und Prioritäten im Projektverlauf festlegt.
2.3.3 Nach jedem Arbeitsschritt prüft der Kunde die Ergebnisse innerhalb von 5 Werktagen; ohne Beanstandung gelten diese als abgenommen.
2.3.4 Änderungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, unterliegen dem in Ziffer 2.1 genannten Änderungsverfahren.

2.4 Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops
2.4.1 Wartungs- und Betreuungsleistungen können individuell vereinbart werden.
2.4.2 Inhalt der Wartung ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie ggf. Aktualisierungen für gängige Browser. Weitergehende Leistungen sind individuell zu regeln.
2.4.3 Soweit nicht anders vereinbart, beschränkt sich die Wartung auf technische Aspekte und schließt keine inhaltlichen Aktualisierungen ein.

2.5 Webhosting
2.5.1 Der Auftragnehmer kann dem Kunden Webhosting-Leistungen anbieten. Hierfür setzt er entweder eigene Server oder Server von Drittunternehmen ein. Über die konkret eingesetzten Ressourcen wird der Kunde vor Vertragsschluss informiert.
2.5.2 Die Verfügbarkeit der zum Zwecke des Hostings eingesetzten Server beträgt mindestens 99 Prozent im Jahresmittel (ausgenommen Zeiten außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers, wie beispielsweise höhere Gewalt, Handlungen Dritter oder technische Probleme, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat).

Teil 3 – Vergütung und Zahlungsbedingungen

3.1 Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Der Kunde gerät ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum die vollständige Zahlung leistet. Bei Verzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und eine Mahngebühr von 5,00 € pro Mahnung zu berechnen. Bei längerem Verzug kann der Auftragnehmer seine Leistungen bis zum Zahlungseingang aussetzen.

3.2 Reisekosten und Reisezeit
Reisekosten fallen an, wenn der Einsatzort mehr als 25 km vom Firmensitz des Auftragnehmers entfernt ist oder regelmäßige Präsenz erforderlich ist. Der Kunde erstattet die An- und Abfahrtskosten mit 0,50 €/km (einfacher Weg). Übernachtungs- und Verpflegungsmehraufwendungen werden nach tatsächlichem Aufwand gegen Beleg abgerechnet.
Soweit nicht anders vereinbart, wird die Reisezeit der eingesetzten Mitarbeiter mit 50 % des vertraglich vereinbarten Stundensatzes berechnet, da während der Reisezeit kein anderer Auftrag bearbeitet werden kann.

Teil 4 – Haftung und Gewährleistung

4.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal auf den vereinbarten Leistungswert. Gesetzliche zwingende Haftungen bleiben unberührt.

4.2 Der Kunde hat Leistungen unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen ab Bereitstellung, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung in Textform zu rügen. Erfolgt keine rechtzeitige Rüge, gelten die Leistungen als vertragsgemäß. Bei berechtigter Mängelrüge ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt diese zweimal fehl, kann der Kunde mindern.

Teil 5 – Datenschutz

5.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß DSGVO und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Ist ein AVV nach Art. 28 DSGVO erforderlich, wird dieser vor Leistungserbringung abgeschlossen.

5.2 Nach Vertragsende werden personenbezogene Daten auf schriftliche Anweisung des Kunden gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.

Teil 6 – Vertraulichkeit

6.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.

6.2 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung des Vertrages hinaus.

Teil 7 – Rechte an Ergebnissen

7.1 Alle Rechte an den erstellten Softwarelösungen, Inhalten oder Ergebnissen verbleiben bis zur vollständigen Begleichung der vereinbarten Vergütung beim Auftragnehmer. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum vertraglich vorgesehenen Zweck.

7.2 Die Herausgabe von Quellcodes oder Design-Rohdaten ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung geschuldet.

7.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Techniken, Konzepte und Know-how, die im Rahmen der Leistungserbringung entwickelt wurden, weiterzuverwenden, sofern dabei keine geschützten Inhalte oder Geschäftsgeheimnisse des Kunden offengelegt werden.

7.4 Sofern nicht anders vereinbart, darf der Auftragnehmer das Projekt in angemessener Weise zu Referenzzwecken verwenden.

Teil 8 – Schlussbestimmungen

8.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wiesbaden, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

8.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern hierfür ein triftiger Grund besteht (z. B. Änderungen der Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung oder technische Weiterentwicklungen) und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Der Auftragnehmer wird den Kunden mindestens 6 Wochen vor dem Inkrafttreten der Änderungen in Textform über die geplanten Änderungen informieren. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Der Auftragnehmer wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung seines Schweigens sowie die Widerspruchsfrist gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, gelten die bisherigen AGB fort; der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen ordentlich zu kündigen.